Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
(Wohngebäude)
In nur wenigen Schritten zu Ihrem BEG-Förderzuschuss !
Schritt 1*
Holen Sie Angebote von Fachunternehmen über die geplante Maßnahme/Anlage ein. |
Schritt 2
Sie beauftragen uns mit der Antragstellung beim BAFA und übermitteln uns die benötigten Unterlagen/Daten. |
Schritt 3
Wir prüfen Ihre Unterlagen/Daten und beantragen in Vollmacht Ihren BEG-Förderzuschuss. Wenn Sie von uns den Antrag schließlich erhalten kann der Fachunternehmer beauftragt werden. |
Schritt 4
Nach Fertigstellung der Maßnahme bestätigen wir gegenüber dem BAFA Ihre durchgeführte Sanierung und schalten somit den Förderzuschuss zur Auszahlung an Sie frei. |
*Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.
Starten Sie jetzt Ihre Energiewende und profitieren Sie dabei doppelt – von sinkenden Heizkosten einerseits und einen finanziellen Förderzuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) andererseits. Ihre Haushaltskasse wird sich freuen!
Die Sanierung Ihres Gebäudes lohnt sich für Sie als Hauseigentümer*in. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie dabei mit Investitionszuschüssen und attraktiven Krediten mit Tilgungszuschüssen.
Diese werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ausgezahlt.
Investitionszuschüsse können beim BAFA, die Kreditvariante mit Tilgungszuschüssen bei der KfW beantragt werden.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen.
Förderfähige Kosten können ab 2.000 Euro bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, pro Kalenderjahr angerechnet werden.
Die Sanierung Ihres Gebäudes lohnt sich für Sie als Hauseigentümer*in. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie dabei mit Investitionszuschüssen und attraktiven Krediten mit Tilgungszuschüssen.
Diese werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ausgezahlt.
Investitionszuschüsse können beim BAFA, die Kreditvariante mit Tilgungszuschüssen bei der KfW beantragt werden.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen.
Förderfähige Kosten können ab 2.000 Euro bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, pro Kalenderjahr angerechnet werden.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) |
Fördersatz |
Fördersatz mit Austausch Ölheizung |
|
Gebäudehülle* |
Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen Austausch von Fenstern und Außentüren sommerlicher Wärmeschutz |
15 % |
|
Anlagentechnik* |
Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen Einbau „Efficiency Smart Home“ |
15 % |
|
Heizungsanlagen* |
Solarthermieanlagen |
25 % |
Value |
Biomasseanlagen** |
10 % |
20 % |
|
Wärmepumpen Innovative Heizanlagen auf EE-Basis EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung*** |
25 % |
35 % |
|
Heizungsoptimierung* |
20 % |
||
Fachplanung |
50 % |
* iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
** Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
*** Wärmepumpen-Bonus: Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
** Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
*** Wärmepumpen-Bonus: Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Der Einbau von Ölheizungen wird nicht gefördert !
Künftig muss für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für die Baubegleitung nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt als Beginn der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Der Zuschuss wird nach Fertigstellung/Inbetriebnahme ausgezahlt.
Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.
Künftig muss für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für die Baubegleitung nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt als Beginn der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Der Zuschuss wird nach Fertigstellung/Inbetriebnahme ausgezahlt.
Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.